Unterhalt für Kinder und Ehegatten

Unterhaltsforderungen sind in aller Regel die schlimmsten Streitigkeiten zwischen den Ehegatten, bei denen auch oft erbittert und unnötig gekämpft wird. Die aktuelle Rechtsprechung, Ratschläge von Bekannten und oft auch die Wut des verlassenen Partners sind Hindernisse, dieses Thema zum Wohle aller Beteiligten zu regeln.

Besonders schlimm wird es dann, wenn die Streitigkeiten zum Unterhalt auf dem Rücken der gemeinsamen Kinder ausgetragen werden.

Im Rahmen einer Mediation können Regelungen zum Unterhalt getroffen. Allerdings weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Beratungen beider Parteien durch einen Rechtsanwalt dazu unerlässlich ist.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen weiter!

Folgende Fragen müssen Sie zwingend mit Ihrem Rechtsanwalt erörtern

1. Unterhalt für Kinder
2. Wer muss wie viel für die gemeinsamen Kinder an Unterhalt zahlen?
3. Welches Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils wird zugrunde gelegt?
4. Wie lange wird Kindesunterhalt gezahlt?
5. Krankenversicherung des Kindes nach der Scheidung
6. Der Trennungsunterhalt für den bedürftigen Ehegatten
7. Nachehelicher Unterhalt
8. Betreuungsunterhalt

Was können wir für Sie tun?

Wir schaffen die Grundlage für eine Verhandlung über diese Themen auf Augenhöhe. Wir sind unparteisch und unterstützen die Konfliktparteien, eine Lösung zu finden, die Sie mit Ihren Rechtsanwälten in Form eine Anwaltsvergleichs oder notarieller Vereinbarung rechtsverbindlich dokumentieren lassen.

Ihr Nutzen

Nach Abschluss der Mediation haben Sie im Idealfall eine auf lange Sicht bestehende Unterhaltsvereinbarung und können sich auf die Zeit nach der Trennung vorbereiten. Sie müssen sich nicht zusätzlich noch mit diesen Themen befassen. Vor allem bei gemeinsamen Kindern sollte eine einvernehmliche Lösung schon im Sinne der (gemeinsamen) Verantwortung angestrebt und umgesetzt werden. Unsere Mediatoren sind hierzu ausgebildet und unterstützen Sie mit anerkannten Verfahren.

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